Die Grundsätze der
Competo Capital Invest

GEMEINSAM ERSTREBEN
Dieser erklärte Grundsatz gilt sowohl in der Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartnern als auch im Management und Team.

FAIRNESS & VERLÄSSLICHKEIT
Unseren Geschäftspartnern bringen wir ein stets korrektes und faires Verhalten entgegen. Sie können sich auf uns verlassen.

RESPEKT & WERTSCHÄTZUNG
Wir legen großen Wert auf ein vertrauensvolles und partnerschaftliches Miteinander.

DISKRETION & DATENSCHUTZ
Uns überlassene Dokumente und Unterlagen behandeln wir mit höchster Diskretion. Sensible Beziehungen zu Mitarbeitern, Kunden und Dienstleistern bleiben geschützt.

PROFESSIONALITÄT
Wir achten auf Kompetenz, Effizienz und Qualität und haben ebenso wie Sie ein Interesse daran, jede Investition schnell und möglichst reibungslos durchzuführen.

NACHHALTIGKEIT
Wir entwickeln langfristige Lösungen, um den ökologischen Fußabdruck unseres Unternehmens und den von uns begleiteten Investments zu minimieren.

Unter dem Begriff der Nachhaltigkeit versteht man heutzutage eine dauerhafte Entwicklung, welche die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne aber künftige Generationen zu benachteiligen (Brundtland-Bericht der Vereinten Nationen). Nach Maßgabe dieser Definition hat die Competo Capital Invest (CCI) es sich zur Aufgabe gemacht in unterschiedlichen Bereichen ihres Geschäftsalltags nachhaltiges Handeln an den Tag zu legen. So werden nachfolgend mehrere Maßnahmen zum Klima- und Umweltschutz beschrieben, die u.a. den ökologischen Fußabdruck der CCI an sich als auch in der durch diese begleiteten Investments reduzieren sollen. Neben der ökologischen Verantwortung (Environment), trägt die CCI – auch als Arbeitgeber und Stakeholder in der Immobilienwirtschaft – eine soziale Verantwortung (Social), derer sich die Unternehmenseigner bewusst sind und die mit gezielten Maßnahmen wahrgenommen werden soll. Bestandteil der Unternehmenskultur der CCI sind daneben auch eine nachhaltige Governance-Struktur. Aus diesem Grund hat die CCI eine Environment, Social und Governance – Strategie (ESG-Strategie) formuliert, die das unternehmerische Bestreben in diesen drei Bereichen fokussieren und motivieren soll:

Auszug aus der Environmental, Social and Governance Strategie der Competo Capital Invest GmbH


Unter­nehmens­ebene

ESG

  • Regelmäßiger Aufruf zum ressourcenschonenden & energiesparenden Verhalten im Büroalltag
  • Unterstützung der Mitarbeiter zur Nutzung des ÖPNVs
  • Förderung fairer Bedingungen am Arbeitsplatz, Diversität sowie Aus- und Weiterbildungen
  • Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption und Geldwäsche
  • Gewährleisten der Arbeitssicherheit, von Arbeitnehmerrechten und Datenschutz
  • Verhinderung von Interessenskonflikten und Möglichkeit zum Whistle-Blowing bei Missständen

Investment­ebene

ESG

  • Hohe Ansprüche gegenüber der zu finanzierenden und erstellenden Bausubstanz
  • Anforderung zur Einhaltung des Gebäudeenergiegesetzes
  • Präferierte Finanzierung von zertifizierten Projekten (DGNB, LEED, BREEAM, etc.)
  • Bevorzugung von Refurbishments/Renovierungen anstelle von Abriss Neubau
  • Anforderung an soziales Verhalten von Investoren und Darlehensnehmer

Die Immobilienwirtschaft trägt eine nicht unwesentliche Mitverantwortung für das Klima, da sie für rund ein Drittel der CO²-Emissionen verantwortlich ist. Gerade dem Gewerbeimmobilienbereich in Deutschland, in welchem die CCI vermehrt aktiv ist, kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Obwohl dieser nur 10% des aktuellen Gebäudebestandes stellt, macht er ca. die Hälfte der Emissionen aus. Vor diesem Hintergrund sieht die CCI die Verpflichtung in ihrem Geschäftsalltag Maßnahmen zu ergreifen, welche den Klimaschutz fördern und somit eine umweltverträgliche Zukunft sichern. Die CCI ist bemüht einerseits im Rahmen ihres originären Geschäftsfelds, der Vergabe von Mezzanine-Darlehen für innerdeutsche Immobilien-Projektentwicklungen, und andererseits auch auf Unternehmensebene, umweltbewusst und ressourcenschonend zu handeln. Ziel ist es hiermit einen eigenen Beitrag zum Klimaschutz, insbesondere zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen und Realisierung von Energieeinsparungen, zu leisten.

Im Arbeitsalltag werden sämtliche Mitarbeiter* regelmäßig angehalten ressourcenschonend und insbesondere energie- und wassersparend zu agieren. Neben einem verantwortungsvollen Gebrauch der Heiz- und Kühleinrichtungen in den Büros ist hierbei auch eigenständig das Verhalten bzgl. des Produzierens von Verpackungsmüll als auch aktiver Mülltrennung ebenso wie der eigene Ressourcenverbrauch und damit CO²-Fussabdruck zu hinterfragen und anzupassen. Auch das Vermeiden von unnötigen Geschäftsreisen gehört zu den Maßnahmen, die aktiv zum Klimaschutz beitragen sollen. Des Weiteren unterstützt die CCI die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, indem sie den Mitarbeitern die Bahncard 25 als auch Tickets für den ÖPNV am Arbeitsort zur Verfügung stellt. Die Bereitstellung von Geschäftsfahrzeugen wird in diesem Zusammenhang ebenfalls regelmäßig insbesondere mit dem Blick auf den CO²-Ausstoß der Fahrzeuge hin überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Die CCI ist sich jeden Tag ihrer sozialen Verantwortung gegenüber Mitarbeitern, Darlehensnehmern und Investoren als auch weiteren Stakeholdern der Immobilienwirtschaft bewusst. Im Büro und am Arbeitsplatz werden sämtliche anerkannten arbeitsrechtlichen Standards eingehalten. Hierdurch sowie durch andere Maßnahmen (Schulungen und Seminare, Büroausstattung, etc.) werden die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz gewährleistet. Eine angemessene Entlohnung, faire Bedingungen am Arbeitsplatz, Diversität sowie Aus- und Weiterbildungschancen werden durch die CCI aktiv gefördert.

Im Umgang mit Investoren und Darlehensnehmern werden vergleichbare Anforderungen an das soziale Verhalten innerhalb der entsprechenden Unternehmen vorausgesetzt, wie zum Beispiel:

  • der Mindestlohnanforderungen bei Arbeitnehmern in der Bauwirtschaft,
  • fairer Umgang mit allen Stakeholdern bei in Umsetzung befindlichen Projektentwicklungen als auch Investments,
  • Diversität sowohl bei der Auswahl möglicher Mieter als auch Bauunternehmen,
  • Förderung der regionalen Wirtschaft,
  • Konkrete Maßnahmen zur Wahrung von Gesundheits- und Arbeitsschutz.

Die aktive Förderung von soziokulturellen Zwischennutzungen in zum Abbruch vorgesehenen oder für ein Refurbishment anstehenden Gebäuden wird durch die CCI nicht nur gerne gesehen, sondern auch aktiv unterstützt.

Durch einen zukunftsorientierten Managementansatz versucht die CCI eine nachhaltige Governance-Struktur in der Firma zu etablieren. Hierunter fallen:

  • Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption und Geldwäsche
  • Grundlage und Möglichkeit bei Missständen Whistle-Blowing zu ermöglichen
  • Das Gewährleisten von Arbeitnehmerrechten und des Datenschutzes

Durch ein compliance-konformes und -bewusstes Verhalten der Geschäftsführung und aller Kollegen soll Korruption vorgebeugt und Geldwäsche im Allgemeinen verhindert werden. Letztere wird zusätzlich durch einen externen Geldwäschebeauftragten (RA Dr. Feiler, GSK Stockmann) gewährleistet. Zudem wird ein Interessenkonfliktregister geführt, welches frühzeitig die Möglichkeit bietet Konflikte zu adressieren und Lösungen zu formulieren.

Allen Mitarbeitern ist des Weiteren die jederzeitige Möglichkeit gegeben, sich aktiv mit Verbesserungsvorschlägen unternehmerisch einzubringen.

Auch in Bezug auf Investoren und Darlehensnehmer achtet die CCI darauf, dass diese entsprechende Governance-Strukturen analog zur CCI vorsehen, wie u.a.:

  • Beachtung der allgemein anerkannten ESG-Standards, insbesondere den Ausschluss bestimmter Branchen, wie z.B. Glücksspiel oder Rüstungsindustrie, als auch der Reduzierung von CO²-Emissionen,
  • Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption und Geldwäsche,
  • Grundlage und Möglichkeit bei Missständen Whistle-Blowing zu ermöglichen,
  • das Gewährleisten von Arbeitnehmerrechten und des Datenschutzes.

Sämtliche Tätigkeiten, die der Umsetzung der ESG-Strategie innerhalb des Geschäftsalltags der CCI dienen, werden stetig hinterfragt, auf Effektivität geprüft und bei Bedarf optimiert. Neben der Geschäftsleitung sind alle Stakeholder (Mitarbeiter, Darlehensnehmer, Investoren, etc.) aufgerufen diesem qualitätssichernden Vorgang beizuwohnen und den Maßnahmenkatalog und damit die Strategie konsequent zu erweitern und zu verbessern. Die CCI verfolgt somit einen dynamischen Ansatz, der versucht dieser gesamtgesellschaftlichen Verpflichtung proaktiv nachzukommen und langfristig die Weichen für eine nachhaltige und sozialverträgliche Zukunft zu stellen.

  1. Darstellung des strategischen Umgangs mit Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3 SFDR)

    Die CCI wird im Rahmen ihrer Investitionsprozesse nicht nur relevante finanzielle Risiken in Investitionsentscheidungen mit einbeziehen, sie wird auch wesentliche Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigen.

    So legt die CCI bei der Vergabe von Darlehen Wert darauf, dass Projektentwickler bzw. Bauträger bei ihren Bauvorhaben die jeweils aktuellen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen und bevorzugterweise hohe Zertifizierungsstufen (DGNB, LEED, BREEAM, etc.) erreichen. Zudem orientiert sich die CCI an den Leitplanken des EU Action Plan on Sustainable Finance und hier insbesondere den Vorgaben der Taxonomie-Verordnung. Hierdurch kann die CCI, obwohl sie als Financier nicht direkt im Bauprozess involviert ist, im Rahmen der eigenen Investitionsentscheidungsprozesse darauf hinwirken, dass die finanzierten Projekte den aktuellen Standards nachhaltiger und energiesparender Immobilien entsprechen. Des Weiteren bevorzugt die CCI Refurbishments und Renovierungen anstelle von Abriss/Neubau-Vorhaben, sofern eine bestehende Bausubstanz dies zulässt. Hierdurch sollen die Kreislaufwirtschaft, d.h. die Wiederverwendung bestimmter Ressourcen angeregt und die Nutzungsdauer von Immobilien erhöht werden. Zudem achtet die CCI darauf, dass Darlehensnehmer nachhaltige Baumaterialien (z.B. mit FCS-Siegel) verwenden, um auch bei aktivem Neubau den Umweltschutz voranzutreiben.
  2. Darstellung des strategischen Umgangs mit Nachhaltigkeitsrisiken in Bezug auf Vergütungskomponenten (Art. 5 SFDR)

    Sämtliche Geschäftsführer und Mitarbeiter der CCI werden der Gesellschaft aktuell aufgrund einer konzerninternen Dienstleistungs- und Gestellungsvereinbarung von ihrer Muttergesellschaft, der Competo Capital Partners GmbH, überlassen. Es ist transparent geregelt, dass die CCI nicht als Arbeitgeber fungiert und die an sie gestellten Geschäftsführer und Mitarbeiter deshalb von ihr auch keine Vergütung erhalten, sondern weiterhin ausschließlich von der Competo Capital Partners GmbH vergütet werden. Vor diesem Hintergrund zahlt die CCI aktuell keine Vergütung an Geschäftsführer bzw. Mitarbeiter und hat davon abgesehen, eine eigene Vergütungspolitik zu erstellen, die derzeit ohnehin keinen Anwendungsbereich hätte. Sollte die CCI jedoch zukünftig als Arbeitgeber, Geschäftsführer bzw. Mitarbeiter beschäftigen und selbst vergüten, wird sie eine Vergütungspolitik erstellen, in der Nachhaltigkeitsrisiken in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung in angemessener Weise berücksichtigt werden.
  3. Darstellung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen (Art. 4 SFDR)

    Die CCI berücksichtigt zum aktuellen Zeitpunkt auf Ebene des Unternehmens noch nicht die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, d.h. nachteilige Auswirkungen insbesondere auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung (sog. „Principal Adverse Impacts“). Auf Grund der insofern zum aktuellen Zeitpunkt bestehenden erheblichen rechtlichen Unsicherheiten im Hinblick auf die konkreten Anforderungen an die Messung und Ausweisung dieser nachteiligen Auswirkungen hat sich die CCI dafür entschieden, die weiteren rechtlichen Entwicklungen abzuwarten und entsprechende Prozesse zu einem späteren Zeitpunkt zu implementieren.


* In der folgenden Ausführung wird aus Gründen der vereinfachten Lesbarkeit nur die männliche Form verwendet. Sie bezieht sich auf Personen jedweden Geschlechts.
** Die nachfolgenden Informationen dienen der Umsetzung der Transparenzanforderungen der sog. Offenlegungs-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor oder auch „Sustainable Finance Disclosure Regulation“/„SFDR“).
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