1. Darstellung des strategischen Umgangs mit Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3 SFDR)

    Die CCI wird im Rahmen ihrer Investitionsprozesse nicht nur relevante finanzielle Risiken in Investitionsentscheidungen mit einbeziehen, sie wird auch wesentliche Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigen.

    So legt die CCI bei der Vergabe von Darlehen Wert darauf, dass Projektentwickler bzw. Bauträger bei ihren Bauvorhaben die jeweils aktuellen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen und bevorzugterweise hohe Zertifizierungsstufen (DGNB, LEED, BREEAM, etc.) erreichen. Zudem orientiert sich die CCI an den Leitplanken des EU Action Plan on Sustainable Finance und hier insbesondere den Vorgaben der Taxonomie-Verordnung. Hierdurch kann die CCI, obwohl sie als Financier nicht direkt im Bauprozess involviert ist, im Rahmen der eigenen Investitionsentscheidungsprozesse darauf hinwirken, dass die finanzierten Projekte den aktuellen Standards nachhaltiger und energiesparender Immobilien entsprechen. Des Weiteren bevorzugt die CCI Refurbishments und Renovierungen anstelle von Abriss/Neubau-Vorhaben, sofern eine bestehende Bausubstanz dies zulässt. Hierdurch sollen die Kreislaufwirtschaft, d.h. die Wiederverwendung bestimmter Ressourcen angeregt und die Nutzungsdauer von Immobilien erhöht werden. Zudem achtet die CCI darauf, dass Darlehensnehmer nachhaltige Baumaterialien (z.B. mit FCS-Siegel) verwenden, um auch bei aktivem Neubau den Umweltschutz voranzutreiben.
  2. Darstellung des strategischen Umgangs mit Nachhaltigkeitsrisiken in Bezug auf Vergütungskomponenten (Art. 5 SFDR)

    Sämtliche Geschäftsführer und Mitarbeiter der CCI werden der Gesellschaft aktuell aufgrund einer konzerninternen Dienstleistungs- und Gestellungsvereinbarung von ihrer Muttergesellschaft, der Competo Capital Partners GmbH, überlassen. Es ist transparent geregelt, dass die CCI nicht als Arbeitgeber fungiert und die an sie gestellten Geschäftsführer und Mitarbeiter deshalb von ihr auch keine Vergütung erhalten, sondern weiterhin ausschließlich von der Competo Capital Partners GmbH vergütet werden. Vor diesem Hintergrund zahlt die CCI aktuell keine Vergütung an Geschäftsführer bzw. Mitarbeiter und hat davon abgesehen, eine eigene Vergütungspolitik zu erstellen, die derzeit ohnehin keinen Anwendungsbereich hätte. Sollte die CCI jedoch zukünftig als Arbeitgeber, Geschäftsführer bzw. Mitarbeiter beschäftigen und selbst vergüten, wird sie eine Vergütungspolitik erstellen, in der Nachhaltigkeitsrisiken in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung in angemessener Weise berücksichtigt werden.
  3. Darstellung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen (Art. 4 SFDR)

    Die CCI berücksichtigt zum aktuellen Zeitpunkt auf Ebene des Unternehmens noch nicht die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, d.h. nachteilige Auswirkungen insbesondere auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung (sog. „Principal Adverse Impacts“). Auf Grund der insofern zum aktuellen Zeitpunkt bestehenden erheblichen rechtlichen Unsicherheiten im Hinblick auf die konkreten Anforderungen an die Messung und Ausweisung dieser nachteiligen Auswirkungen hat sich die CCI dafür entschieden, die weiteren rechtlichen Entwicklungen abzuwarten und entsprechende Prozesse zu einem späteren Zeitpunkt zu implementieren.


* In der folgenden Ausführung wird aus Gründen der vereinfachten Lesbarkeit nur die männliche Form verwendet. Sie bezieht sich auf Personen jedweden Geschlechts.
** Die nachfolgenden Informationen dienen der Umsetzung der Transparenzanforderungen der sog. Offenlegungs-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor oder auch „Sustainable Finance Disclosure Regulation“/„SFDR“).
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